Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1. Geltungsbereich und Kundenkreis 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – für alle Angebote, Aufträge, Werk-, Kauf- und Lieferverträge sowie sonstigen Leistungen des Auftragnehmers im Bereich des Elektrohandwerks. 

1.2. Sie gelten gleichermaßen für: 

• Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Privatkunden) sowie 

• Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Gewerbekunden).

1.3. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

1.4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprochen wird. 

§2. Vertragsabschluss 

2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2. Ein Vertrag kommt zustande durch: • schriftliche Auftragsbestätigung, • Unterzeichnung des Angebots oder • Beginn der Ausführung der Arbeiten. 

2.3. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. 

§3. Leistungsumfang 

3.1. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere elektrotechnische Arbeiten wie die Planung, Installation, Wartung, Instandsetzung, Prüfung und Reparatur elektrischer Anlagen, Leitungen, Schalt- und Verteilereinrichtungen, Beleuchtungsanlagen, Kommunikations- und Datennetze sowie sonstige elektrotechnische Systeme. 

3.2. Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere unter Beachtung der jeweils gültigen VDE-Vorschriften, DIN- und EN-Normen.

3.3. Soweit Bauleistungen ausgeführt werden, gilt – bei entsprechender Vereinbarung – die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) als Ganzes sowie die einschlägigen Bestimmungen der VOB/C (ATV), insbesondere DIN 18299, DIN 18382, DIN 18384, DIN 18385 und DIN 18386. 

3.4. Zum Angebot gehörende Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen oder Berechnungen sind – sofern nicht ausdrücklich anders bestätigt – nur annähernd maß- und gewichtsgenau. An diesen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer Eigentums- und Urheberrechte vor. 

3.5. Zusatz-, Änderungs- oder Nachtragsleistungen werden gesondert berechnet. 

§4. Preise und Zahlungsbedingungen 

4.1. Alle Preise verstehen sich in Euro: 

• gegenüber Verbrauchern inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, 

• gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. 

4.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen. 

4.4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen: 

• Verbraucher: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz 

• Unternehmer: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz 

4.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen zurückzuhalten. 

§5. Ausführungsfristen und Termine 

5.1. Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. 

5.2. Termine verlängern sich angemessen, wenn ihre Einhaltung durch Umstände unmöglich oder unzumutbar wird, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, insbesondere durch: 

• Änderungen des Leistungsumfangs, 

• fehlende oder verspätet bereitgestellte Unterlagen oder Genehmigungen, 

• Lieferengpässe, höhere Gewalt oder Krankheit. 

5.3. Bei Bauleistungen stehen dem Kunden Verzugsrechte nach der VOB/B nur zu, wenn Beginn und Fertigstellung kalendermäßig bestimmt waren und der Kunde nach Fristablauf eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat. 

§6. Mitwirkungspflichten des Kunden 

6.1. Der Kunde stellt sicher, dass: 

• die vorhandenen elektrischen Anlagen den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen oder entsprechende Hinweise erteilt werden, 

• Arbeitsbereiche frei zugänglich sind, 

• notwendige Abschaltungen von Anlagen rechtzeitig ermöglicht werden, 

• erforderliche Genehmigungen, Pläne und Unterlagen rechtzeitig vorliegen. 

6.2. Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass bestehende Elektroinstallationen sicherheitsrelevante Mängel aufweisen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten bis zur Klärung oder Beseitigung dieser Mängel zu unterbrechen. 

6.3. Verzögerungen und Mehrkosten aufgrund unzureichender Mitwirkung oder mangelhafter Bestandsanlagen gehen zu Lasten des Kunden. 

§7. Abnahme 

7.1. Nach Fertigstellung der Leistungen ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. 

7.2. Wesentliche Mängel berechtigen zur Verweigerung der Abnahme. 

7.3. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn: 

• der Kunde die Leistung nutzt oder 

• der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige widerspricht. 

§8. Gewährleistung / Mängelrechte 

Verbraucher (Privatkunden) 

8.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 634 ff. BGB. 

Unternehmer (Gewerbekunden) 

8.2. Für Bauleistungen gilt – sofern vereinbart – die VOB/B als Ganzes sowie auszugsweise die VOB/C. 

8.3. Für Arbeitsleistungen, Reparaturen sowie elektrotechnische Anlagen oder Teile davon, die keine Bauleistungen darstellen, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig. 

8.4. Bei maschinellen oder elektrotechnischen Anlagen, deren Wartung Einfluss auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ebenfalls 12 Monate, sofern der Kunde dem Auftragnehmer die Wartung für diesen Zeitraum nicht übertragen hat. 

8.5. Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und kann diese nach eigener Wahl durch Mängelbeseitigung oder Neuherstellung erbringen. 

8.6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder – außer bei unerheblichen Mängeln oder Bauleistungen – vom Vertrag zurücktreten. 

§9. Haftung 

9.1. Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 

9.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf das Doppelte des Auftragswertes. 

9.3. Keine Haftung besteht insbesondere für Schäden, die beruhen auf: 

• unsachgemäßer Bedienung, Änderungen oder Eingriffen durch den Kunden oder Dritte, 

• veralteten, nicht normgerechten oder nicht gewarteten Bestandsanlagen, 

• äußeren Einflüssen wie Blitzschlag oder Überspannung. 

9.4. Gegenüber Unternehmern sind Schadenersatzansprüche für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Schäden aus einfachem Verzug ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 

9.5. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder Übernahme einer Garantie. 

§10. Eigentumsvorbehalt 

10.1. Gelieferte Waren, Anlagen und eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum des Auftragnehmers. 

10.2. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für künftig entstehende Forderungen aus Reparaturen, Ersatzteillieferungen oder sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand. 

10.3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Rücktritt vom Vertrag die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Die Kosten der Rücknahme und gegebenenfalls des Ausbaus trägt der Kunde. 

§11. Kündigung / Nichtdurchführung von Aufträgen 

11.1. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie angefallene Kosten zu vergüten. 

11.2. Fehlersuchzeiten stellen Arbeitszeit dar und werden berechnet, sofern keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen. 

11.3. Der entstandene Aufwand wird dem Kunden insbesondere in Rechnung gestellt, wenn: 

• ein Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte, 

• der Kunde einen vereinbarten Termin schuldhaft versäumt, 

• der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wird. 

§12. Widerrufsrecht (nur für Verbraucher) 

12.1. Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. 

12.2. Über das Widerrufsrecht wird der Verbraucher gesondert belehrt. 

§13. Gerichtsstand und anwendbares Recht 

13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

13.2. Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. 

§14. Salvatorische Klausel 

14.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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